Brunschwig & Cie SA
Kreditkarte Allgemeine Nutzungsbedingungen
Juli 2023
1. Erklärung des Antragstellers und Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Mit der Unterzeichnung des Kartenantrags bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der im Formular gemachten Angaben und bescheinigt, dass er finanziell zahlungsfähig ist. Er bestätigt, dass er diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.
2. Ausstellung der Kreditkarte, Mitteilungen, Gültigkeitsdauer, Kündigung des Vertrags
2.1. Der Antragsteller wird darüber informiert, dass sich das die Kreditkarte ausstellende Brunschwig & Cie SA das Recht vorbehält, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Eingang des Antrags prüft Brunschwig & Cie SA die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers auf der Grundlage der im Antragsformular angegebenen Daten und durch Einholung aller relevanten Informationen bei den zuständigen Behörden.
2.2. Nach Annahme des Antrages durch die Brunschwig & Co. AG erhält der Karteninhaber eine schriftliche Annahmeerklärung mit Angabe des gewährten Kreditlimits und der beantragten Karte und es wird ein Benutzerkonto auf seinen Namen eröffnet. Alle von Brunschwig & Cie SA ausgegebenen Kreditkarten bleiben deren ausschliessliches Eigentum.
2.3. Mitteilungen der Brunschwig & Cie SA gelten als dem Karteninhaber mitgeteilt, wenn sie an die letzte vom Karteninhaber angegebene Adresse gesandt wurden. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Brunschwig & Cie SA in schriftlicher Form unverzüglich über jede Änderung der angegebenen Daten zu informieren.
2.4. Die Karte wird für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Sie verfällt am Ende des auf der Karte angegebenen Monats und Jahres. Sie kann nach Ablauf dieser Frist stillschweigend verlängert werden, sofern sie nicht vorher schriftlich gekündigt wird, wobei eine Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Karte eingehalten werden muss.
2.5. Die Brunschwig & Cie SA und der Karteninhaber können jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich die Sperrung der Karte verlangen oder das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Wenn die Hauptkarte gekündigt wird, werden automatisch auch alle Zusatzkarten gekündigt. Die Kündigung hat zur Folge, dass alle noch geschuldeten Beträge ohne weitere Formalitäten fällig und zahlbar werden. Der Karteninhaber kann den Vertrag auch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich widerrufen.
3. Verwendung der Kreditkarte
3.1. Die Karte kann in allen Sportgeschäften von Bongénie Grieder, MaxMara Suisse, Buzzano und Hofstetter Sports bis zu dem von Brunschwig & Cie SA festgelegten individuellen Limit verwendet werden.
3.2. Die Karte wird durch einen Strichcode identifiziert und muss vom Karteninhaber unterschrieben werden. Bei Einkäufen in einem Geschäft muss der Karteninhaber den Verkaufsbeleg unterschreiben, wobei die Unterschrift mit der Unterschrift auf der Karte identisch sein muss. Bei Einkäufen über das Internet müssen die Identifizierungsdaten der Karte korrekt angegeben werden. Der Karteninhaber erkennt damit die Gültigkeit der abgeschlossenen Geschäfte und der daraus resultierenden Ansprüche der Brunschwig & Cie SA an und verpflichtet sich zu deren Bezahlung.
3.3. Käufe, Rücksendungen und andere Garantien im Falle von Mängeln werden durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt, die in den Geschäften der Brunschwig & Cie SA und auf der Webseite www.bg-club.ch verfügbar sind.
4. Kreditlimit, Rechnungen, Zahlungsmodalitäten und Abrechnungskontrolle
4.1. Die Brunschwig & Cie SA gewährt dem Karteninhaber einen Kredit in der Höhe des Ausgabenlimits. Die Verwendung der Kreditkarte ermöglicht somit die Registrierung von Einkäufen auf dem Benutzerkonto und somit deren zeitversetzte Zahlung. Jeder Antrag auf Änderung des Kreditlimits muss schriftlich an die Brunschwig & Cie SA gerichtet werden, die ihn ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen kann. Es steht der Brunschwig & Cie SA ausserdem jederzeit frei, das Kreditlimit anzupassen, was als akzeptiert gilt, wenn der Karteninhaber durch schriftliche Mitteilung an die Brunschwig & Cie SA nicht innerhalb von zehn Tagen Einspruch widerspricht.
4.2. Einmal im Monat erhält der Karteninhaber eine Abrechnung der durchgeführten Transaktionen, einschliesslich einer Rechnung über den fälligen Betrag. Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag spätestens bis zum Zahlungsdatum und gemäss den auf der Abrechnung angegebenen Modalitäten zu bezahlen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und daraus resultierende Forderungen entbinden den Karteninhaber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge.
4.3. Der Karteninhaber muss daher einen Betrag zahlen, der mindestens 10% des auf dem Kontoauszug angegebenen Saldos entspricht, und dies vor Ablauf des auf dem Kontoauszug angegebenen Datums, per Post- oder Banküberweisung oder in unseren Geschäften. Ein effektiver Jahreszins von 12% wird dem Karteninhaber auf alle Debit-Salden berechnet, die bis zum Stichtag des nächsten monatlichen Kontoauszugs bestehen (in der Regel am 25. jeden Monats).
4.4. Wenn Sie weniger als den auf Ihrer Rechnung angegebenen Mindestbetrag bezahlen, wird der Rest Ihrer nächsten Rechnung hinzugefügt. In diesem Fall darf Brunschwig & Cie SA die vollständige Zahlung der ausstehenden Rechnung verlangen und Ihre Karte sperren. Alle mit der Eintreibung verbundenen Gebühren gehen zu Ihren Lasten.
4.5. Bei der 3. Mahnung, wenn keine Mindestzahlung auf Ihren ausstehenden Saldo geleistet wurde, wird der gesamte Saldo sofort fällig ohne Vorankündigung. Brunschwig & Cie SA hat dann das Recht, die Zahlung gerichtlich einzufordern und Ihre Karte zu sperren, bis das Konto ausgeglichen ist.
4.6. Wenn das Kreditlimit erreicht ist, muss der Karteninhaber eine Zahlung leisten, um das Konto und die damit verbundene(n) Karte(n) zu entsperren.
4.7. Die Abrechnung ist nach deren Erhalt zu prüfen. Jede Beschwerde oder Streitigkeit muss sofort nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch dreissig Tage nach dem auf der Abrechnung angegebenen Datum, per Post an den Kundenservice gerichtet werden: Brunschwig & Cie SA – Kundenservice BG Club, Chemin de la Marbrerie 3-5, CH- 1227 Carouge GE. Andernfalls gelten die Abrechnung, der daraus resultierende zu zahlende Betrag und die darin aufgeführten Transaktionen als akzeptiert.
5. Hauptkarte - Zusatzkarte
5.1. Der Hauptkarteninhaber ist auch der Inhaber des zugehörigen Benutzerkontos, mit dem Zusatzkarten verknüpft werden, die auf Anfrage ausgestellt werden. Er haftet gegenüber der Brunschwig & Cie SA vollumfänglich für Verpflichtungen und allfällige Schäden, die sich aus der Nutzung, auch durch Dritte, der mit seinem Konto verknüpften Zusatzkarte(n) ergeben, für die diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterschiedslos gelten.
5.2. Der Hauptkarteninhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Zusatzkarte von dem entsprechenden begünstigten Dritten unterzeichnet wird, und diesen über Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der übrigen Bedingungen für die Verwendung der Karte zu informieren.
6. Sorgfaltspflichten
6.1. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und die Karte in seinem Besitz jederzeit sorgfältig aufzubewahren. Die Karte ist nominativ und nicht übertragbar.
6.2. Bei Verlust, Diebstahl, Einziehung oder Missbrauch der Karte oder bei blossem Verdacht darauf muss der Karteninhaber die Karte unverzüglich vom Kundenservice sperren lassen. Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung verpflichtet er sich, unverzüglich bei den zuständigen Strafbehörden Anzeige zu erstatten. Der Karteninhaber hat ausserdem innert der in Abschnitt 4.7 genannten Frist von dreissig Tagen gegen alle unrechtmässigen Transaktionen Einspruch zu erheben, wobei gilt, dass alle Transaktionen, die erfolgen, bevor der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch seiner Karte dem Kundenservice meldet, in seiner alleinigen Verantwortung liegen, es sei denn, er beweist, dass die Transaktion nicht autorisiert war und ihm keinerlei Verschulden anzulasten ist.
6.3. Abgelaufene, gekündigte oder gesperrte Karten müssen ohne Aufforderung unverzüglich unbrauchbar gemacht werden.
7. Nutzung der Daten und Datenschutzerklärung
7.1. Der Karteninhaber willigt ausdrücklich in die Verarbeitung seiner Daten in jeglicher Form durch die Brunschwig & Cie SA zur Erfüllung ihrer gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Verpflichtungen oder zur Wahrung legitimer Interessen ein. Dazu gehört insbesondere die Weitergabe dieser Daten an externe Dienstleister zum Zwecke der Abwicklung dieser Verpflichtungen. Er ermächtigt die Brunschwig & Cie SA, die im Zusammenhang mit seiner Kreditwürdigkeit gemachten Angaben jederzeit, auch durch Kontaktaufnahme mit Dritten und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK/IKO), zu überprüfen. Der Karteninhaber nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Brunschwig & Cie SA zur Erfüllung der Pflichten aus dem Bundesgesetz über den Konsumkredit verpflichtet sein kann, Zahlungsverzüge bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK/IKO) zu melden.
7.2. Der Karteninhaber ermächtigt Brunschwig & Cie SA ausserdem, die Daten im Zusammenhang mit seiner/seinen Karte(n) zu verarbeiten, um ihm eine persönliche Beratung und Informationen über die von Brunschwig & Cie SA angebotenen Produkte zukommen zu lassen, sowie zu Zwecken der Marktforschung, des Marketings und des Risikomanagements. Er willigt ein, von Brunschwig & Cie SA zu diesen Zwecken kontaktiert zu werden.
7.3. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung der Brunschwig & Cie SA, die unter www.bg-club.ch oder auf Anfrage beim Kundenservice verfügbar ist: Brunschwig & Cie SA – Kundenservice BG Club, Chemin de la Marbrerie 3-5, CH- 1227 Carouge GE oder support@bg-club.ch
8. Änderung der Bedingungen und anderer Bestimmungen
8.1. Die Brunschwig & Cie SA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden dem Kreditkarteninhaber in geeigneter Weise mitgeteilt. Sie gelten als vollständig angenommen, sofern sie nicht schriftlich angefochten oder das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen schriftlich gekündigt wird, und in jedem Fall ab der ersten Nutzung der Karte.
8.2. Die Brunschwig & Cie SA kann jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Karteninhabers die Erfüllung dieses Vertrages ganz oder teilweise auf Dritte in der Schweiz oder im Ausland übertragen oder die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten auf Dritte im In- oder Ausland übertragen.
9. Anwendung auf BG Club-Kreditkarten
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ab ihrem Inkrafttreten in vollem Umfang für das Vertragsverhältnis zwischen der Brunschwig & Cie SA und den Inhabern von BG Club-Kreditkarten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Genf, der Sitz der Brunschwig & Cie SA. Dasselbe gilt für den Erfüllungsort und den Betreibungsort für Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland. Gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstände bleiben vorbehalten.